Drohnen-Dienstleistungen
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Künstlerische Luftbildfotografie und -videografie
Luftbildaufnahmen von Landschaften, Architektur und Außenbereichen
Luftbilddokumentation für künstlerische und dokumentarische Zwecke
Kreative Interpretation gilt für alle Drohnenbilder
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Drohnenaufnahmen und -fotografie werden mit künstlerischem Einfluss erstellt.
Die Zusammensetzung, der Zeitplan und die endgültige Auswahl unterliegen nicht der Kontrolle des Kunden.
Wiederholungen sind abhängig vom Wetter, den rechtlichen Bedingungen und der Verfügbarkeit.
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Flüge können abgelehnt, verschoben oder abgebrochen werden , wenn:
Die Wetterbedingungen sind unsicher.
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften kann nicht gewährleistet werden.
Wildtiere, Menschen oder Eigentum könnten gestört werden.
Die endgültigen operativen Entscheidungen liegen weiterhin beim Drohnenbetreiber.
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Standortspezifische Genehmigungen können erforderlich sein (Grundstückseigentümer, Gemeinden, Behörden).
Der Kunde ist für die Einholung der Standortgenehmigungen verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Zusätzliche Genehmigungen oder Zulassungen können sich auf Verfügbarkeit, Planungszeit und Kosten auswirken.
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Alle Drohnenoperationen entsprechen der EU-Verordnung 2019/947.
Keine Flüge über Menschenmengen
Keine Flüge in Sperrzonen ohne Genehmigung
Keine Flüge über Privatgrundstücke ohne ausdrückliche Genehmigung
Flüge sind wetter- und sicherheitsabhängig
Für jede Drohnenkategorie gelten maximale Höhen- und Entfernungsregeln.
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Der Betrieb von Drohnen hängt von Wetterbedingungen, Sicherheitsaspekten und rechtlichen Rahmenbedingungen ab.
Keine Haftung für Stornierungen oder Einschränkungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder Wetterbedingungen
Keine Garantie für die Durchführung des Fluges, wenn sich die Bedingungen ändern
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Das Urheberrecht verbleibt bei Joseph Hubbard.
Kunden erhalten eine nicht exklusive, nicht übertragbare Nutzungslizenz.
Die Nutzungsrechte gelten erst nach vollständiger Bezahlung.
Erweiterte oder ausschließliche Rechte erfordern eine separate schriftliche Vereinbarung.
RAW-Dateien sind nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
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300 € Grundgebühr für die ersten 2 Stunden
Umfasst Planung, Scouting und technische Einrichtung
Zusätzliche Zeit wird separat in Rechnung gestellt.
Zusätzliche Kosten können anfallen für:
Sondergenehmigungen
Versicherungserweiterungen
Eingeschränkte Standorte
Komplexe Koordinations- oder Zugangsanforderungen
Für alle Drohnenbuchungen ist eine nicht erstattungsfähige Anzahlung in Höhe von 50 % erforderlich.
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Für historische Gebäude oder Stätten, die von Vereinen, Behörden oder Verbänden gepflegt werden:
Die Kosten für den Drohnenbetrieb können erlassen werden.
Als Gegenleistung für die Erlaubnis zum Fliegen und zur Verwendung der Bilder
Die Nutzung unterliegt weiterhin den üblichen Urheberrechtsbestimmungen.
Flug durch die Geschichte – Burg Rötteln
Dieser Drohnenfilm bietet einen ruhigen Blick aus der Luft auf die Burg Rötteln und zeigt die Struktur und Landschaft aus einer Perspektive, die von Zeit, Licht und Größe geprägt ist.
Mein herzlicher Dank gilt dem Röttelnbund e.V. Haagen für die Erlaubnis, dieses Filmmaterial aufzunehmen, und für sein fast ein Jahrhundert langes Engagement für die Erhaltung der Burg Rötteln und ihres Erbes für künftige Generationen.
Zertifizierung, Versicherung und Compliance
Zertifizierungs
EU-Fernpilotenzertifikat (A2 – offene Klasse)
Die A2-Zertifizierung bestätigt eine Fortbildung in Flugsicherheit, Luftraumkenntnissen und Risikobewertung. Sie ermöglicht den Betrieb in der offenen Klasse mit höheren Kompetenzanforderungen, einschließlich der Fähigkeit, näher an Menschen zu fliegen, wo dies gesetzlich erlaubt ist, und in bebauten oder halb bebauten Umgebungen gemäß den örtlichen Vorschriften zu operieren.
Versicherungs
Alle Drohnenflüge sind durch eine gewerbliche Drohnenhaftpflichtversicherung abgedeckt, die gemäß den EU- und deutschen Luftfahrtvorschriften eine Haftpflichtversicherung für Dritte bietet.
Compliance-
Alle Flüge werden in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2019/947 und den geltenden lokalen, standortspezifischen Beschränkungen durchgeführt.
Flüge werden nur mit den erforderlichen Genehmigungen, Zulassungen und Erlaubnissen der Grundstückseigentümer durchgeführt.
Das A2-Zertifikat gewährt keinen automatischen Zugang zu gesperrten Lufträumen, Naturschutzgebieten oder Flügen über Menschenansammlungen.