Drohnen-Dienstleistungen

    • Künstlerische Luftbildfotografie und -videografie

    • Luftbildaufnahmen von Landschaften, Architektur und Außenbereichen

    • Luftbilddokumentation für künstlerische und dokumentarische Zwecke

    • Kreative Interpretation gilt für alle Drohnenbilder

    • Drohnenaufnahmen und -fotografie werden mit künstlerischem Einfluss erstellt.

    • Die Zusammensetzung, der Zeitplan und die endgültige Auswahl unterliegen nicht der Kontrolle des Kunden.

    • Wiederholungen sind abhängig vom Wetter, den rechtlichen Bedingungen und der Verfügbarkeit.

    • Flüge können abgelehnt, verschoben oder abgebrochen werden , wenn:

      • Die Wetterbedingungen sind unsicher.

      • Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften kann nicht gewährleistet werden.

      • Wildtiere, Menschen oder Eigentum könnten gestört werden.

    • Die endgültigen operativen Entscheidungen liegen weiterhin beim Drohnenbetreiber.

    • Standortspezifische Genehmigungen können erforderlich sein (Grundstückseigentümer, Gemeinden, Behörden).

    • Der Kunde ist für die Einholung der Standortgenehmigungen verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

    • Zusätzliche Genehmigungen oder Zulassungen können sich auf Verfügbarkeit, Planungszeit und Kosten auswirken.

    • Alle Drohnenoperationen entsprechen der EU-Verordnung 2019/947.

    • Keine Flüge über Menschenmengen

    • Keine Flüge in Sperrzonen ohne Genehmigung

    • Keine Flüge über Privatgrundstücke ohne ausdrückliche Genehmigung

    • Flüge sind wetter- und sicherheitsabhängig

    • Für jede Drohnenkategorie gelten maximale Höhen- und Entfernungsregeln.

    • Der Betrieb von Drohnen hängt von Wetterbedingungen, Sicherheitsaspekten und rechtlichen Rahmenbedingungen ab.

    • Keine Haftung für Stornierungen oder Einschränkungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder Wetterbedingungen

    • Keine Garantie für die Durchführung des Fluges, wenn sich die Bedingungen ändern

    • Das Urheberrecht verbleibt bei Joseph Hubbard.

    • Kunden erhalten eine nicht exklusive, nicht übertragbare Nutzungslizenz.

    • Die Nutzungsrechte gelten erst nach vollständiger Bezahlung.

    • Erweiterte oder ausschließliche Rechte erfordern eine separate schriftliche Vereinbarung.

    • RAW-Dateien sind nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

    • 300 € Grundgebühr für die ersten 2 Stunden

      • Umfasst Planung, Scouting und technische Einrichtung

    • Zusätzliche Zeit wird separat in Rechnung gestellt.

    • Zusätzliche Kosten können anfallen für:

      • Sondergenehmigungen

      • Versicherungserweiterungen

      • Eingeschränkte Standorte

      • Komplexe Koordinations- oder Zugangsanforderungen

    • Für alle Drohnenbuchungen ist eine nicht erstattungsfähige Anzahlung in Höhe von 50 % erforderlich.

  • Für historische Gebäude oder Stätten, die von Vereinen, Behörden oder Verbänden gepflegt werden:

    • Die Kosten für den Drohnenbetrieb können erlassen werden.

    • Als Gegenleistung für die Erlaubnis zum Fliegen und zur Verwendung der Bilder

    • Die Nutzung unterliegt weiterhin den üblichen Urheberrechtsbestimmungen.

Flug durch die Geschichte – Burg Rötteln

Dieser Drohnenfilm bietet einen ruhigen Blick aus der Luft auf die Burg Rötteln und zeigt die Struktur und Landschaft aus einer Perspektive, die von Zeit, Licht und Größe geprägt ist.

Mein herzlicher Dank gilt dem Röttelnbund e.V. Haagen für die Erlaubnis, dieses Filmmaterial aufzunehmen, und für sein fast ein Jahrhundert langes Engagement für die Erhaltung der Burg Rötteln und ihres Erbes für künftige Generationen.

Zertifizierung, Versicherung und Compliance

Zertifizierungs
EU-Fernpilotenzertifikat (A2 – offene Klasse)
Die A2-Zertifizierung bestätigt eine Fortbildung in Flugsicherheit, Luftraumkenntnissen und Risikobewertung. Sie ermöglicht den Betrieb in der offenen Klasse mit höheren Kompetenzanforderungen, einschließlich der Fähigkeit, näher an Menschen zu fliegen, wo dies gesetzlich erlaubt ist, und in bebauten oder halb bebauten Umgebungen gemäß den örtlichen Vorschriften zu operieren.

Versicherungs
Alle Drohnenflüge sind durch eine gewerbliche Drohnenhaftpflichtversicherung abgedeckt, die gemäß den EU- und deutschen Luftfahrtvorschriften eine Haftpflichtversicherung für Dritte bietet.

Compliance-
Alle Flüge werden in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2019/947 und den geltenden lokalen, standortspezifischen Beschränkungen durchgeführt.
Flüge werden nur mit den erforderlichen Genehmigungen, Zulassungen und Erlaubnissen der Grundstückseigentümer durchgeführt.
Das A2-Zertifikat gewährt keinen automatischen Zugang zu gesperrten Lufträumen, Naturschutzgebieten oder Flügen über Menschenansammlungen.

Für Anfragen zu Drohnen-Dienstleistungen verwenden Sie bitte das untenstehende Formular.
Das Absenden dieses Formulars begründet keinerlei Verpflichtung oder Vereinbarung.